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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen Vereine für 2024

Mit der Haushaltsplanung der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2024 wurde vorgesehen, die Vereine der Einheitsgemeinde Schwallungen auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. Dazu sind die aktuellen Mitgliederzahlen mit namentlicher Auflistung am Stichtag 01.01.2024 erforderlich. Diese sind bis zum 29.02.2024 der Einheitsgemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, 98590 Schwallungen schriftlich mitzuteilen. Sollte bis zum genannten Termin keine Mitgliederliste vorliegen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Seiten der Einheitsgemeinde Schwallungen. Die Auszahlung erfolgt im III. Quartal 2024.

Neben den Mitgliederlisten werden die Vereine der Einheitsgemeinde Schwallungen auch aufgefordert, die für das Jahr 2024 geplanten öffentlichen Veranstaltungen schriftlich mitzuteilen. Ein entsprechender Veranstaltungskalender der Vereine wird dann in den folgenden Amtsblattausgaben veröffentlicht.

Jan Heineck

Bürgermeister