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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Mit der Haushaltsplanung der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2025 wurde vorgesehen, die Vereine der Einheitsgemeinde Schwallungen auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.

Dazu sind die aktuellen Mitgliederzahlen mit namentlicher Auflistung am Stichtag 01.01.2025 erforderlich. Diese sind bis zum 28.02.2025 der Einheitsgemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, 98590 Schwallungen schriftlich mitzuteilen.

Sollte bis zum genannten Termin keine Mitgliederliste vorliegen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Seiten der Einheitsgemeinde Schwallungen.

Die Auszahlung erfolgt im III. Quartal 2025.

Neben den Mitgliederlisten werden die Vereine der Einheitsgemeinde Schwallungen auch aufgefordert, die für das Jahr 2025 geplanten öffentlichen Veranstaltungen schriftlich mitzuteilen. Ein entsprechender Veranstaltungskalender der Vereine wird dann in den folgenden Amtsblattausgaben veröffentlicht.

Jan Heineck

Bürgermeister