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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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Rohr Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Rohr

Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Rohr hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 28.06.2022 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Ruhefristen

(1) Für den Friedhof in Rohr gelten folgende Ruhefristen:

1.

für Erdbestattungen 25 Jahre,

2.

für Urnenbestattungen 15 Jahre.

§ 2
Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife

§ 3

Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 21.07.2011. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Friedhofsträger:

Evang. Kirchengemeinde Rohr

Rohr, den 28.06.2022

C. Beck

Vorsitzende des Gemeindekirchenrates

T. Willing

stellv. Vorsitzender des Gemeindekirchenrates