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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil
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Hinweis Zahlungsfälligkeit Vorauszahlung der Gewerbesteuer

Wir möchten alle Gewerbesteuerzahler daran erinnern, dass am 15.02.2025 die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das erste Quartal zu entrichten ist.

Sofern Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Steuer zum genannten Termin von Ihrem Konto abgebucht. Anderenfalls ist der Steuerbetrag unter Angabe des Personenkontos zu überweisen. Die entsprechende Bankverbindung sowie Ihr Personenkonto finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Bitte beachten Sie, dass SEPA-Lastschriftermächtigungen bzw. Änderungen der Bankverbindung nur berücksichtigt werden können, wenn diese spätestens 14 Tage vor Fälligkeit bei der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ eingehen.

Um zukünftig die Abgabe von Ihrem Konto abbuchen zu lassen, können Sie gern ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat einreichen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage www.vg-dolmar-salzbruecke.de unter dem Abschnitt Verwaltung - Serviceportal - Zahlungsverkehr. Bei Bedarf können wir Ihnen das Formular gern auch zusenden.

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