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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil
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Schwarza Gemeinderat beschließt Hebesatz

Gemeinderat beschließt Hebesatz-Satzung und setzt die Grundsteuerreform des Bundes um

Aktuell wird in ganz Deutschland die Grundsteuerreform umgesetzt. Mit diesem Thema hat sich in letzter Sitzung, am 03.12.2024 auch der Gemeinderat der Gemeinde Schwarza befassen müssen. Gemäß den Vorgaben der entsprechenden Bundesgesetzgebung musste eine neue Hebesatz-Satzung verabschiedet werden. Im Vorfeld waren bereits alle Grundstückseigentümer durch das Land Thüringen aufgefordert, Informationen über ihr Grundstück an das Finanzamt zu melden. Beispielsweise Art und Größe der Bebauung mussten hier angegeben werden. Aus diesen Daten hat das Finanzamt neue Grundstückswerte festgesetzt und Grundsteuermessbeträge für jedes einzelne Grundstück ermittelt. Diese Festsetzungen wurden den meisten Grundstückseigentümern bereits durch Bescheid mitgeteilt.

Mit diesem Grundsteuermessbetrag mal dem Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegt, errechnet sich die zu zahlende Grundsteuer. Dabei hat der Gesetzgeber sicherstellen wollen, dass die Einnahmen, die die Kommunen aus der Grundsteuer erzielen, aufkommensneutral bleiben sollen. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer im kommenden Haushaltsjahr in vergleichbarer Höhe wie vor der Grundsteuerreform zufließen sollen.

Um das zu erreichen, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 271 v.H. und für die Grundsteuer B auf 504 v.H. festzusetzen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden.

Wichtige Einnahmequelle für die Kommunen

Die Unterschiede bei den finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Grundstückseigentümer resultieren aus dem geänderten Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt festgelegt wurde. Signifikante Änderungen ergeben sich dort, wo das Grundstück nach der Reform deutlich anders bewertet wurde, als es zuvor der Fall war.

„Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Deshalb danke ich den Mitgliedern des Gemeinderates für die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag einer neuen Hebesatz-Satzung. Sie bildet eine Grundlage für den ausgeglichenen Haushalt, da uns sonst ca. 30.000 € im Jahr 2025 fehlen würden.“ sagt Bürgermeister Marco Rogowski. „Wir wollen auch im nächsten Jahr unser Schwimmbad eröffnen und betreiben können, den Kindergarten gut ausstatten und unseren Pflichtaufgaben, wie Straßenbeleuchtung uneingeschränkt nachkommen. Dabei vermeiden wir weitere Gebührenanhebungen, wie z.Bsp. Friedhofsgebühren.“

Die Grundsteuerreform war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden. Hintergrund ist, dass die bisher angewendeten Grundsteuermessbeträge auf sehr alte Daten zurückgehen: In den neuen Bundesländern auf das Jahr 1935, in den alten auf das Jahr 1964. Mit der Reform soll eine gerechtere Bewertung der einzelnen Grundstücke erreicht werden.

Für den Gemeinderat Schwarza: Dirk Keiner