Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Neubrunn folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.462.300,00 € |
und
im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 315.000,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.605.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 389 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Neubrunn, den 12.10.2023
gez. Dr. Arno Schimpf
Bürgermeister — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 15/04/2023 am 21.09.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.10.2023. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.11.2023 bis 15.11.2023 zu den Servicezeiten der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Neubrunn, den 12.10.2023
gez. Dr. Arno Schimpf
Bürgermeister