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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Sonstige amtliche Bekanntmachungen

- Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen -

Frankental 1, 98617 Meiningen

Flurbereinigungsverfahren „Ritschenhausen-Neubrunn“

Az.: 3-1-0252 — Meiningen, 23.09.2024

Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG

1.

Im Flurbereinigungsverfahren" „Ritschenhausen-Neubrunn“, Gemeinden Ritschenhausen, Neubrunn und Untermaßfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, wird in Ergänzung der Ausführungsanordnung vom 30.04.2024 die Ausführung des Nachtrages III zum Flurbereinigungsplan gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet.

2.

Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird rückwirkend auf den 01.08.2024 festgesetzt. Damit tritt zu diesem Zeitpunkt der im Nachtrag III zum Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

3.

Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 237), angeordnet.

4.

Je eine Ausfertigung dieser Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für

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die Flurbereinigungsgemeinden Ritschenhausen und Neubrunn im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, Einhäuser Straße 3, 98617 Obermaßfeld-Grimmenthal,

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die Flurbereinigungsgemeinde Untermaßfeld und die angrenzende Gemeinde Stadt Meiningen im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen sowie

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die angrenzende Gemeinde Grabfeld im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Grabfeld, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld OT Rentwertshausen,

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation,

Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt,

einzulegen.

Im Auftrag

gez. Andreas Harnischfeger  — DS

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.