Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, in der derzeitig gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Leutersdorf folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | ||||
| a) | im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 1.850 8.750 | — -2.200 -9.100 | — 296.300 296.300 | — 295.950 295.950 |
| b) | im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 34.400 41.400 | — -9.100 -16.100 | — 72.000 72.000 | — 97.300 97.300 |
§ 2
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Leutersdorf, den 16.10.2024
gez. Axel Hommel
Bürgermeister — - Siegel -
Die Gemeinde Leutersdorf hat in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024, Beschluss-Nr. 22/8-03/2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 14.10.2024 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 28.10. bis 11.11.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den Servicezeiten montags bis freitags 8:30 bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags 13:30 bis 15:30 Uhr sowie dienstags 13:30 bis 17:30 Uhr öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, zur Verfügung gehalten.
Leutersdorf, den 16.10.2024
gez. Axel Hommel
Bürgermeister