Während allgemeiner Kontrollen hat das Ordnungsamt der VG Dolmar-Salzbrücke festgestellt, dass vielerorts der Bewuchs von Pflanzen auf privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dabei den Straßen- und Fußgängerverkehr behindern. Des Weiteren werden durch den Pflanzenwuchs Verkehrszeichen verdeckt.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat die VG Dolmar-Salzbrücke eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, welche
§ 16 Anpflanzungen
Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen.
Der Verkehrsraum muss über den Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden.
Wir bitten Sie daher, die in den öffentlichen Bereich hineinragenden Teile des Bewuchses bis auf die Grundstückgrenze zurück zu schneiden bzw. den Lichtraum wie beschrieben ausreichend wiederherzustellen, so dass der öffentliche Bereich davon nicht mehr beeinträchtigt wird.
Ihr Ordnungsamt
Darstellung Lichtraumprofil - Verkehrsraum