Wie Sie bereits wissen, ist im Januar 2023 unsere neue Friedhofsgebührensatzung in Kraft getreten. Sie wurde zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Liegedauer eines Urnengrabes beträgt 15 und die eines Erdgrabes 25 Jahre; für diesen Zeitraum sind die Zahlungen bei Errichtung der Grabanlage zu leisten.
Wenn Angehörige nach Ablauf des Zeitraumes ihre Grabanlage noch nicht beräumen möchten, besteht die Möglichkeit, sie länger zu nutzen.Dafür entrichten sie dann eine jährliche Grabberechtigungsgebühr multipliziert mal der Anzahl der zukünftigen gewünschten Jahre.
Die Kosten entstehen ab der Gültigkeit der neuen Satzung, unabhängig davon, ob das Grab schon länger über die bezahlte Nutzung in Anspruch genommen wurde.
Wer sein Grab nach der Liegedauer von 15/25 Jahren beräumen möchte, kann das in der Kirchgemeinde anzeigen und darüber informieren, wann und durch wen die Grabanlage vollständig entfernt wird. Das kann telefonisch über die GKR Vorsitzende Beatrice Kemmerzehl geklärt werden (036846/60487).
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei der Beräumung nicht nur alle Teile der Grabstätte zu entfernen sind, sondern auch umliegende, eventuell gepflanzte Sträucher, Büsche o.ä. und um das Grab zusätzlich gestreute Kieselsteine. Danach ist die Stelle wieder auf das Niveau der umliegenden Umgebung aufzufüllen.
Es bestehen auf dem Friedhof Dillstädt folgende Möglichkeiten der Grabanlagen:
| 1. | Ein Urnenwahlgrab mit Einfassung für maximal 2 Urnen, das bepflanzt werden muss. Eine Umrahmung mit Kieselsteinen oder Gewächsen im Umkreis ist nicht gestattet. |
| 2. | Ein Urnenwahlgrab ohne Einfassung für maximal 2 Urnen, das nicht bepflanzt werden kann. Auf der Sockelplatte können kleine Schalen oder Gestecke abgestellt werden, die NICHT über den Sockelrand ragen dürfen. Auch hier ist eine Umrahmung mit Kieselsteinen um die Grabanlage verboten, da beim Mähen dadurch umliegende Grabstätten beschädigt werden könnten. Vorhandene Kieselsteine sind zu entfernen. |
| 3. | Ein Urnenreihengrab ohne Einfassung und Rahmen für eine Urne mit einem Pultstein, auf dem der Name und das Geburts- und Sterbedatum vermerkt ist. Hier besteht keine Möglichkeit der Ablage von Gestecken oder Schalen. |
Über die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten können Sie sich gerne beim GKR informieren.
Wir bitten Sie darum, Ihre Grabstätten regelmäßig zu pflegen und um die Grabstätte für Ordnung zu sorgen. Angefallene Grünschnittabfälle können in dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anhänger entsorgt werden.
Für Kunststoffabfälle steht ein Behälter zur Verfügung. Alles, was nicht dorthinein passt, ist selbst zu entsorgen.
Es gibt keine Möglichkeit, Papier, Blumentöpfe aus Ton und andere Abfälle auf dem Friedhof zu entsorgen. Bisher zurückgelassene Abfälle dieser Art wurden auf Kulanz durch die Gemeinde oder Privatpersonen beseitigt.
Jeder hat Interesse daran, einen aufgeräumten und gepflegten Friedhof vorzufinden. Sollte es Anfragen zur Satzung oder den Örtlichkeiten geben, können Sie gerne den Kontakt zu den GKR-Mitgliedern suchen.
Ihr Dillstädter Gemeindekirchenrat
Beatrice Kemmerzehl
Claudia Stingl
Elvira Kümpel
Elvira Möller
Simone Kusch
Dieter Holland
Dillstädt, im November 2023