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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen aus der Verwaltungsgemeinschaft "Dolmar-Salzbrücke" und ihren Mitgliedsgemeinden



Seit Oktober 2025 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, um die Sicherheit von Überweisungen zu erhöhen.

Bei Überweisungen wird von Geldinstituten automatisch geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.

Bitte geben Sie daher auch bei Überweisungen und Daueraufträgen an die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ und deren Mitgliedsgemeinden den Namen des Zahlungsempfängers exakt an. Diesen können Sie dem Zahlungsbeleg, beispielsweise der Rechnung oder dem Bescheid, entnehmen.

In den meisten Fällen ist die Zahlung an eine Mitgliedsgemeinde zu richten, sodass als Empfänger ausschließlich die jeweilige Gemeinde zu benennen ist.

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