Auf Grund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025/2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| 2025: in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.114.100 EUR |
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| 2026: in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.221.900 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| 2025: in den Einnahmen und Ausgaben mit | 537.100 EUR |
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| 2026: in den Einnahmen und Ausgaben mit | 281.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2025 und 2026 nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden 2025 und 2026 nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2025 auf 352.300 EUR und im Jahr 2026 auf 370.300 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Umlage der Mitgliedsgemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ beträgt für das Jahr 2025 160,93 EUR/Einwohner bei 8.546 Einwohnern und für das Jahr 2026 163,78 EUR/Einwohner bei 8.453 Einwohnern.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan 2025/2026 für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Schwarza, 30.10.2025
gez. Erik Beiersdorfer — (Siegel)
Gemeinschaftsvorsitzender
Die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ hat in der Gemeinschaftsversammlung am 11.09.2025, Beschluss-Nr. 42/8-08/2025, die Haushaltssatzung 2025-2026 beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 24.10.2025 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.
Der Haushaltsplan 2025-2026 liegt in der Zeit vom 24.11.2025 bis 08.12.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 und 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2025-2026 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, zur Verfügung gehalten.
Schwarza, 30.10.2025
gez. Erik Beiersdorfer
Gemeinschaftsvorsitzender