Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Ritschenhausen folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 868.100,00 € |
und
im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 632.550,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 380 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Ritschenhausen, den 07.12.2023
gez. Felix Jacob Winkel
Bürgermeister — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 16/03/2023 am 13.11.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 04.12.2023. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.12.2023 bis 04.01.2024 zu den Servicezeiten der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6, in 98547 Schwarza öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Ritschenhausen, den 07.12.2023
gez. Felix Jacob Winkel
Bürgermeister