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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal vom 13.02.2006

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal in der Sitzung am 06. November 2023 mit Beschluss-Nr. 70/11/2023, die folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal vom 13.02.2006, zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 24.11.2020 beschlossen:

Artikel 1

§ 11 Entschädigungen der Hauptsatzung der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal vom 13.02.2006 zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal vom 24.11.2020, wird wie folgt geändert:

(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit die folgenden Aufwandsentschädigungen:

der ehrenamtliche Bürgermeister 1.073,00 € zzgl. 150 € für den Aufwand während die Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal in der Dorferneuerung ist und für Nachfolgearbeiten bis einschl. Dezember 2023

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft

Obermaßfeld-Grimmenthal, 01.12.2023

Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal

gez. M. Hofmann

Bürgermeister  —  Siegel

Bekanntmachungsvermerk

Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ Ausgabe Nr. 12/2023; ET 15.12.2023