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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Neubrunn

(Landkreis Schmalkalden-Meiningen)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, in der derzeitig gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Neubrunn folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;

dadurch werden

§ 2

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 3

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schwarza, 08.12.2025

gez. Dr. Arno Schimpf  — (Siegel)

Bürgermeister der Gemeinde Neubrunn

Die Gemeinde Neubrunn hat in der Gemeinderatssitzung am 09.10.2025, Beschluss-Nr. 100/8-10/2025, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 29.10.2025 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 liegt gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2025 in der Zeit vom 22.12.2025 bis 09.01.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) werden der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 sowie der Haushaltsplan 2025 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, zur Verfügung gehalten.

Schwarza, 08.12.2025

gez. Dr. Arno Schimpf

Bürgermeister der Gemeinde Neubrunn