Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, in der derzeitig gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Neubrunn folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
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| erhöht um €
| vermindert um €
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 21.650 | -17.000 | 1.594.450 | 1.599.100 |
| die Ausgaben | 33.950 | -29.300 | 1.594.450 | 1.599.100 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 9.000 | -9.000 | 508.800 | 508.800 |
| die Ausgaben | 0 | 0 | 508.800 | 508.800 |
§ 2
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 3
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Schwarza, 08.12.2025
gez. Dr. Arno Schimpf — (Siegel)
Bürgermeister der Gemeinde Neubrunn
Die Gemeinde Neubrunn hat in der Gemeinderatssitzung am 09.10.2025, Beschluss-Nr. 100/8-10/2025, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 29.10.2025 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 liegt gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2025 in der Zeit vom 22.12.2025 bis 09.01.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) werden der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 sowie der Haushaltsplan 2025 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, zur Verfügung gehalten.
Schwarza, 08.12.2025
gez. Dr. Arno Schimpf
Bürgermeister der Gemeinde Neubrunn