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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Vorbereitung Schöffenwahl 2023, Wahlperiode 2024-2028

Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Um dieses Amt erneut ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2028 in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Schöffen und Jugendschöffen haben die Möglichkeit, aktiv an Straf- und Jugendstrafprozessen mitzuarbeiten. Als ehrenamtliche Richter sind sie direkt an der Urteilsbildung beteiligt und übernehmen somit eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt 5 Jahre.

Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein.

Anforderungen:

-

Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode, das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,

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Wohnsitz in einer der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“,

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Objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz,

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gutes Urteilsvermögen,

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keine Vorstrafen, beim Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,

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durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter,

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keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,

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kein Vermögensverfall,

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Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein,

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ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,

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Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Für die Benennung von Schöffen können Vorschläge eingereicht werden von:

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Fraktionen/Parteien,

-

Vereinigungen jeder Art (z.B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u. ä.),

-

Personen, die sich selbst vorschlagen.

Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit dem Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.

Verfahren zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:

Bitte beachten Sie, dass für Schöffen und Jugendschöffen vom Gesetzgeber festgelegt unterschiedliche Zuständigkeiten existieren. Bitte verwenden Sie die zutreffenden Formulare, die alle notwendigen Angaben und Erklärungen enthalten.

a)

Schriftliche Bewerbungen als Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) sind zu richten an:

Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“

Zella-Meininger-Straße 6

98547 Schwarza

Rückfragen sind möglich unter Tel. 036843 792-0, E-Mail: info@vg-ds.de.

Formulare für die Bewerbung als Schöffe stehen im Internet auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffen ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder, des Gemeinderates erforderlich. Danach wird die Vorschlagsliste in der jeweiligen Gemeinde für eine Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

b)

Schriftliche Bewerbungen als Jugendschöffe (Jugendstrafrecht) sind zu richten an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

Rückfragen sind möglich unter Tel. 03693 485-0, E-Mail: info@lk-sm.de.

Formulare für die Bewerbung als Jugendschöffe stehen ebenfalls im Internet auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder, des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Danach wird die Vorschlagsliste im Jugendamt für eine Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Anschließend werden die Unterlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen an das Amtsgericht weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Informationen zum Verlauf.

Bewerbungen sind bis zum 30.04.2023 möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.