Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.950.150 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 748.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 390 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 323.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Obermaßfeld-Grimmenthal, den 08.02.2024
gez. Martin Hofmann
Bürgermeister — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 04/01/2024 am 22.01.2024 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 07.02.2024.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 26.02.2024 bis 11.03.2024 zu den Servicezeiten der der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Obermaßfeld-Grimmenthal, den 08.02.2024
gez. Martin Hofmann
Bürgermeister