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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Amtsblatt- Einebnung Grabstätten 2024

Eine Grabstätte ist ein wichtiger Erinnerungsort für die Hinterbliebenen. Mit Ablauf der Ruhezeit läuft auch das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus.

Gemäß der Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde können nach Ablauf der Nutzungszeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten entfernt werden. Die Einebnung und Entsorgung der Grabstätte kann durch die Hinterbliebenen selbst oder in Beauftragung durch die Gemeinde durchgeführt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die Grabstätten zeitlich zu verlängern.

Die Hinterbliebenen werden höflich aufgefordert, sich ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung innerhalb eines Monats bei der Friedhofsverwaltung Schwarza, Zella-Meininger-Straße 6, 98547 Schwarza zu melden, um für Einebnungen oder Verlängerungen der jeweiligen Grabstätte entsprechende Anträge anzufordern bzw. einzureichen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Hinterbliebenen nicht nochmals separat angeschrieben werden!

Folgende Grabstätten sind von der Veröffentlichung betroffen:

Gemeinde Schwarza

Ruhezeiten:

Erdbestattungen ab dem 10.08.2004

= 20 Jahre

Erdbestattungen vor dem 10.08.2004

= 30 Jahre

Erdbestattungen, Kinder bis 5 Jahre

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen ab dem 10.08.2004

= 15 Jahre

Urnenbeisetzungen vor dem 10.08.2004

= 25 Jahre

Friedhof: Schwarza

Verstorbene: ___________________

Gemeinde Christes

Ruhezeiten:

Erdbestattungen ab dem 05.12.2017

= 20 Jahre

Erdbestattungen vor dem 05.12.2017

= 30 Jahre

Erdbestattungen, Kinder bis 5 Jahre

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen ab dem 05.12.2017

= 15 Jahre

Urnenbeisetzungen vor dem 05.12.2017

= 25 Jahre

Friedhof: Christes

Verstorbene: _________________

Gemeinde Utendorf

Ruhezeiten:

Erdbestattungen ab dem 31.01.2007

= 25 Jahre

Erdbestattungen vor dem 31.01.2007

= 30 Jahre

Urnenbeisetzungen ab dem 31.01.2007

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen vor dem 31.01.2007

= 25 Jahre

Friedhof: Utendorf

Verstorbene: _________________

Gemeinde Belrieth

Ruhezeiten:

Erdbestattungen generell

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen

= 20 Jahre

Friedhof: Belrieth

Verstorbene: _________________

Gemeinde Einhausen

Ruhezeiten:

Erdbestattungen generell

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen

= 20 Jahre

Friedhof: Einhausen

Verstorbene: _________________

Gemeinde Ellingshausen

Ruhezeiten:

Erdbestattungen

= 30 Jahre

Erdbestattungen, Kinder

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen

= 20 Jahre

Friedhof: Ellingshausen

Verstorbene: _________________

Gemeinde Neubrunn

Ruhezeiten:

Erdbestattungen ab dem 01.01.2015

= 20 Jahre

Erdbestattungen vor dem 01.01.2015

= 30 Jahre

Erdbestattungen, Kinder bis 7 Jahre

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen ab dem 01.01.2015

= 15 Jahre

Urnenbeisetzungen vor dem 01.01.2015

= 30 Jahre

Gemeinde Obermaßfeld

Ruhezeiten:

Erdbestattungen

= 25 Jahre

Erdbestattungen, Kindern bis 6 Jahre

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen

= 20 Jahre

Friedhof: Obermaßfeld

Verstorbene: _________________

Gemeinde Ritschenhausen

Ruhezeiten:

Erdbestattungen

= 20 Jahre

Erdbestattungen, Kinder bis 6 Jahre

= 20 Jahre

Urnenbeisetzungen

= 15 Jahre

Friedhof: Ritschenhausen

Verstorbene: _________________

Bei Doppel- oder Mehrfachbelegung der Grabstätte gilt die Ruhezeit neu, beginnend nach der letzten Bestattung. Es gilt die jeweilige aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 036843/ 792-0 gerne zur Verfügung.

Schwarza im Februar 2024

gezeichnet

F. Ansperger

FB Bauamt

Amtsleiter

i.A. Friedhofsverwaltung

Mail: friedhofsverwaltung@vg-ds.de