Titel Logo
VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal nach § 3 Abs. 1 und 2 des BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal hat am Montag, den 05.02.2024 mit Beschluss-Nr. 06/01/2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal, bestehend aus dem Planentwurf im Maßstab 1:5000 Stand 19.12.2023 sowie der Erläuterungsbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 19.12.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal, bestehend aus dem Planentwurf im Maßstab 1: 5000 (Anlage 1 sowie dem Erläuterungsbericht Anlage 2 (Fassungen mit Stand vom 19.12.2023) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 PlanSIG

vom 04. März 2024 bis einschließlich 04. April 2024

durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan, Erläuterungsbericht) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ unter

https://www.vg-dolmar-salzbruecke.de/bekanntmachungen/index.php

eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Flächennutzungsplan Anlage 1, Erläuterungsbericht Anlage 2) erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Außenstelle Einhäuser Straße 3, 98617 Obermaßfeld-Grimmenthal zu folgenden Zeiten:

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 036949-286-22.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Obermaßfeld, den 14.02.2024

gez.

Martin Hofmann

Bürgermeister