Titel Logo
VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal

Satzung der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsgebiet links vom Breiten Weg" der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal, Mitgliedsgemeinde der VG „Dolmar-Salzbrücke"

Nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI.15. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. f 5. 4147), i.V.m. § 19, Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürK0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBI. S. 115) hat der Gemeinderat der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal in seiner Sitzung am 22.01.2024 mit Beschluss Nr 08/01/2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

(1) Für das Gebiet des Geltungsbereiches des zu erarbeitenden Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsgebiet links vom Breiten Weg" der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal, hat der Gemeinderat in seiner ordentlichen Sitzung am 22.01.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsgebiet links vom Breiten Weg" der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal, beschlossen (Beschluss Nr. 08/01/2024).

(2) Zur Sicherung des Bereiches des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsgebiet links vom Breiten Weg" der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal, Mitgliedsgemeinde der VG „Dolmar-Salzbrücke", wird die Veränderungssperre erlassen.

(3) Der Räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Anlage 1 Lageplan Stand 17.01.2024 und der Anlage 2 Auflistung der Flächen Stand 17.01.2024, die als Anlagen zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung sind. Die Satzung dient der Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Gemeindegebietes.

(4) Die Veränderungssperre gilt für alle Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches!

(5) Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen keine Baumaßnahmen oder Veränderungen des jetzigen Zustandes vorgenommen werden.

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtskräftig ist, spätestens jedoch 2 Jahre nach ihrem in Kraft treten.

(2) Diese Satzung wird gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Anlagen:

Anlage 1 Lageplan Stand 17.01.2024

Anlage 2 Auflistung der Flächen Stand 17.01.2024

Ausgefertigt am: 14.02.2024, Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal

Hofmann

Bürgermeister — - Siegel -