Ausschreibung zur Jagdverpachtung der Flur Dillstädt
Die Gemeinde Dillstädt als Eigenjagdbezirksinhaber verpachtet in der Gemarkung Dillstädt:
den Eigenjagdbezirk Dillstädt - 4/021a als Niederwildjagdrevier auf die Dauer von 9 Jahren, Größe ca. 128 ha
ab 01.04.2025 bis 31.03.2034.
Eine Verpachtung des genannten Jagdbezirkes erfolgt nur an pachtberechtigte Jäger die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dillstädt haben mittels freihändiger Vergabe.
Die Verpachtung erfolgt auf Grund schriftlicher Angebote, die im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Dillstädt“ bis zum 01.03.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, Zella-Meininger-Straße 6, 98547 Schwarza, vorliegen müssen.
Die Angebotseröffnung findet am 11.03.2025 in der Gemeinderatssitzung statt.
Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben.
Das Mindestgebot der Jagdpacht für den Eigenjagdbezirk 4/021a beträgt 7,50 € Netto/ha (zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %) - Gebote sind möglich.
Pachtbedingungen:
| • | Übernahme der Wildschäden durch den Pächter |
| • | Nachweis der Jagdpraxis von mindestens 5 Jahren (§11 Abs. 5 BJG) |
| • | Nachweis einer Jagdpachtversicherung (Haftpflicht) bei Aufnahme des Pachtverhältnisses |
Die Gemeinde Dillstädt behält sich den Zuschlag vor und ist weder an ein Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Dillstädt, den 28.01.2025
Liane Bach
Bürgermeisterin