Hier: Straßenschlussvermessung B 89 Ortsdurchfahrt Vachdorf
Sehr geehrte Anlieger / Grundstückseigentümer,
meine Vermessungsstelle führt im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr die oben näher bezeichneten Vermessungs- und ggf. Abmarkungsarbeiten durch.
Die Arbeiten beginnen ab März 2026 und werden einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Zur Ausführung der Vermessungsarbeiten werden wir voraussichtlich Ihr Grundstück betreten müssen.
Wir bitten Sie, uns während der Vermessungsarbeiten den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung.
Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessungsarbeiten anwesend zu sein. Kosten dafür können leider nicht erstattet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktaufnahme erfolgt durch die Mitarbeiter der Vermessungsstelle vor Ort oder unter:
Kataster- und Vermessungsbüro
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein
Obere Braugasse 15
98646 Hildburghausen
| Tel.: | 03685 / 4196920 |
| Mobil: | 0152 / 24094433 |
| E-Mail: | info@vermessung-hildburghausen.de |
Hildburghausen, 09.02.2026
gez.
Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur