Die Mitglieder des Gemeinderates Obermaßfeld-Grimmenthal beschlossen in Ihrer Sitzung am Montag, den 02.02.2026 mit Beschluss Nr. 160/8-24/2026 die
Satzung der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal über die „erste Verlängerung“ der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Freizeit- und Erholungsgebiet links vom Breiten Weg“ der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal.
Mit Schreiben vom 03.02.2026 wurde die Satzung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen angezeigt und mit Schreiben vom 10.02.2026 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Bürgermeister hat die Satzung am 10.02.2026 im Original ausgefertigt.
Die Satzung mit ihren Anlagen kann ab sofort zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Zella-Meininger-Straße 6, 98547 Schwarza zu folgenden Zeiten:
| Dienstag | 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr |
| Mittwoch | 9 bis 12 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr |
| Freitag | 9 bis 12 Uhr |
eingesehen werden.
Obermaßfeld-Grimmenthal, den 10.02.2026
gez.
Martin Hofmann
Bürgermeister
Satzung
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Auflistung der Flächen