Auf Grund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und | |
|
| Ausgaben mit | 2.005.750 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und | |
|
| Ausgaben mit | 1.956.350 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 334.200 € festgesetzt.
§ 5
Die Umlage der Mitgliedsgemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft beträgt 156,17 €/EW bei 8.659 Einwohnern.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Schwarza, den 17.03.2023
gez. Manuela Böttcher
Gemeinschaftsvorsitzende — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 2023-02-03 am 28.02.2023 von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 16.03.2023.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 03.04.2023 bis 18.04.2023 zu den Servisezeiten der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ in der Kämmerei am Hauptsitz in Schwarza aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres 2023 steht der Haushaltsplan in der Kämmerei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Schwarza, den 17.03.2023
gez. Manuela Böttcher
Gemeinschaftsvorsitzende