Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Ritschenhausen folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 926.550,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.695.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 300 v. H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 380 v. H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 380 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 154.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Ritschenhausen, den 21.03.2024
gez. Felix Jacob Winkel
Bürgermeister — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 04/01/2024 am 05.03.2024 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 15.03.2024. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.04. bis 16.04.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6, in 98547 Schwarza zu den Servicezeiten montags bis freitags 8:30-12:00 Uhr, montags und donnerstags 13:30-15:30 Uhr sowie dienstags 13:30-17:30 Uhr öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Ritschenhausen, den 21.03.2024
gez. Felix Jacob Winkel
Bürgermeister