Die Hundesteuer der Gemeinden Christes, Dillstädt, Kühndorf, Rohr, Schwarza sowie Utendorf ist am 01.04.2025 fällig
Wir möchten die Hundebesitzer der Gemeinden Christes, Dillstädt, Kühndorf, Rohr, Schwarza sowie Utendorf darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am 01.04.2025 fällig ist.
Sofern Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Steuern zum genannten Termin von Ihrem Konto abgebucht. Anderenfalls sind die Steuerbeträge unter Angabe des Personenkontos zu überweisen. Die entsprechende Bankverbindung sowie Ihr Personenkonto finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Bitte beachten Sie, dass SEPA-Lastschriftermächtigungen bzw. Änderungen der Bankverbindung nur berücksichtigt werden können, wenn diese spätestens 14 Tage vor Fälligkeit bei der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ eingehen.
Um zukünftig die Abgaben von Ihrem Konto abbuchen zu lassen, können Sie gern ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat einreichen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage www.vg-dolmar-salzbruecke.de unter dem Abschnitt Verwaltung - Serviceportal - Zahlungsverkehr. Bei Bedarf können wir Ihnen das Formular gern auch zusenden.
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass eine Anmeldung beziehungsweise Abmeldung Ihres Hundes unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen ist. Die notwendigen Formulare dazu erhalten Sie ebenfalls auf unserer Homepage im Abschnitt Verwaltung - Serviceportal - Hundehaltung oder durch die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft.
Ihre Kämmerei