Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.839.500 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 821.100 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 390 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 306.500 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Obermaßfeld-Grimmenthal, den 06.04.2023
Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal
Martin Hofmann
Bürgermeister — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 04/02/2023 am 13.02.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 28.02.2023.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.05.2023 bis 12.05.2023 zu den Servicezeiten der der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Obermaßfeld-Grimmenthal, den 14.04.2023
gez. Martin Hofmann
Bürgermeister