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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Vorhaben:

Straßenschlussvermessung

B 89 Ortsdurchfahrt Belrieth

In der

Gemeinde:

Belrieth

Gemarkung:

Belrieth

Betroffene Flurstücke:

90/2, 91/3, 92/5, 95/3, 96, 102, 104//2, 108/3, 108/4, 108/6, 141/4, 142/7, 143/2, 145/4, 149/7, 152, 153/2, 154/2, 156/3, 156/5, 158/2, 159, 160, 161, 161/2, 162/1, 163/4, 164, 165/2, 167/8, 170/2, 170/4, 171, 172/1, 173/1, 178/1, 179/1, 328, 329/2, 333/2, 347, 353/4, 353/5, 354/1, 354/2, 355/4, 380/1, 407/4, 407/6, 407/7, 423/10, 423/12, 426/2, 427/3, 427/10, 427/12, 428, 429/2, 429/3, 430, 435/14, 685/3, 688/18, 723/9

wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 03.05.2024 - 06.06.2024

während der Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen, eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Bartenstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen Widerspruch eingelegt werden.

Hildburghausen, den 25.04.2024

gez. Eckhard Bartenstein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur