Am Sonnabend, den 17.05.2025
Beginn: 14.00 Uhr
Ort: Saal der Gaststätte Ritschenhausen
Tagesordnung:
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 bzw. gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 und 4 Thüringer Waldgesetz nicht beschlussfähig ist, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine weitere Mitgliederversammlung gem. 48 Abs. 5 Satz 4 und 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 2 und 3 durchzuführen. Diese ist dann unabhängig von den erschienenen und vertretenen Mitgliedern beschlussfähig.
Wem es nicht möglich ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dem wird empfohlen, sich durch ein anderes Mitglied oder Angehörigen mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu lassen.
Vorstand der FBG Ritschenhausen
Ritschenhausen, den 10.04.2025