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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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Gemeinde Ritschenhausen

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Ritschenhausen, der Waldgenossenschaft Gaulshausen, der Waldgemeinschaft Eichelberg

Am Sonnabend, den 09.05.2026

Beginn: 14.00 Uhr

Ort: Saal der Gaststätte Ritschenhausen

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Abstimmung über die Tagesordnung
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  5. Bericht der Revierleiterin
  6. Kassenbericht und Bericht der Revisionskommission
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Diskussion
  9. Schlusswort

Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 bzw. gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 und 4 Thüringer Waldgesetz nicht beschlussfähig ist, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine weitere Mitgliederversammlung gem. 48 Abs. 5 Satz 4 und 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 2 und 3 durchzuführen. Diese ist dann unabhängig von den erschienenen und vertretenen Mitgliedern beschlussfähig.

Wem es nicht möglich ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dem wird empfohlen, sich durch ein anderes Mitglied oder Angehörigen mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu lassen.

Vorstand der FBG Ritschenhausen

Ritschenhausen, den 09.04.2026