Die Waldgenossenschaft Gerod zu Rohr hat mit Beschluss Nr. 03/2023 die Auszahlung eines Einnahmeüberschusses der bisherigen Wirtschaftsjahre beschlossen.
Anspruchsberechtigt sind Mitglieder, die zum Stichtag 31.12.2022 im entsprechenden Anteilsblatt namentlich genannt sind.
Personen, deren aktuelle Personen- und Adressdaten der Genossenschaft bekannt sind, werden mittels Anschreiben direkt informiert.
Da ein Großteil der Anteilsblätter erbrechtlich nicht aktualisiert ist, richtet sich diese Information an befugte/berechtigte Personen sich mittels entsprechender Dokumente bzw. notarieller Vereinbarungen um eine Aktualisierung der entsprechenden Grundbucheinträge zu bemühen.
Dazu ist das Zeitfenster bis zum 31.12.2028 zu nutzen, da nach Ablauf dieser Frist die noch offenen Auszahlungsbeträge zurück in das Vermögen der Waldgenossenschaft fallen.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen der Vorstand der Waldgenossenschaft „Gerod zu Rohr" gerne zur Verfügung.
Heim
Vorsitzender der
Waldgenossenschaft „Gerod zu Rohr"