Hinweise zum Verfahren
Diese Beteiligung dient dazu, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und in die Abwägung eingestellt.
Im weiteren Verfahren erfolgt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit erneuter Auslegung des dann fortgeschriebenen Planentwurfs.
Gegenstand und Ziel der Planung
Die Gemeinde Leutersdorf lässt einen qualifizierten Bebauungsplan für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage erstellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 69 ha, wovon ca. 55 ha für die Agri-PV-Nutzung vorgesehen sind. Die Planung sieht die Festsetzung eines Sondergebiets „Agri-Photovoltaik" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung aufgeständerter Photovoltaikmodule in einer Konstruktionsweise, die eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung, beispielsweise Grünland oder Beweidung, unter und zwischen den Modulreihen ermöglicht.
Anlass ist die Absicht der SMARTENERGY Group AG in Kooperation mit dem LVV-Ökozentrum Werratal/Thüringen Betriebs GmbH auf der Fläche eine kombinierte Nutzung für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und Stromerzeugung mittels Photovoltaik als Sekundärnutzung umzusetzen. Die topografisch günstige Lage auf einem Hügel mit hoher Sonneneinstrahlung sowie die Nähe zu einem Netzanschlusspunkt bieten optimale Standortvoraussetzungen. Durch die Doppelnutzung können höhere Flächenerträge erzielt und die Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Energieproduktion verringert werden.
Der Ausbau erneuerbarer Energien dient dem Klimaschutz, der Sicherung der Stromversorgung und der Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten. Mit dem Bebauungsplan schafft die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Energieproduktion bei gleichzeitiger Bewahrung der landwirtschaftlichen Nutzung unter Berücksichtigung ökologischer, landwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Belange.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich liegt etwa 1,5 km südwestlich des Ortskerns Leutersdorf auf dem Köhlershügel (Gemarkung Leutersdorf, Flur 0) und umfasst eine Fläche von ca. 69 ha.
Das Plangebiet gliedert sich in zwei Teilbereiche:
| • | nördlicher Teilbereich: Grünlandflächen, umgeben von Wald |
| • | südlicher Teilbereich: Grünlandflächen mit nördlicher Waldanbindung und |
| • | südlichem Übergang zu landwirtschaftlichen Feldern |
Beide Teilbereiche sind durch einen schmalen waldbestandenen Korridor verbunden.
Der Geltungsbereich wird durch die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan abschließend bestimmt. Betroffene Flurstücke (Gemarkung Leutersdorf, Flur 0):
912 (teilweise), 915, 917, 918, 919, 920, 923/4, 923/5, 925, 926/6, 927/2, 928, 929/3, 930/2, 932, 932/2, 933, 934, 940/3, 941/2, 943, 944/2, 1026/1, 1029/3, 1030/3, 1030/4, 1035, 1131/2, 1133/2, 1033/2, 1133/3, 1139/2, 1142/5, 1143/3, 1146/8, 1157/4, 1159/7, 1164/4, 1034, 1035, 1036, 1130, 1132, 1133/4, 1137, 1138, 1139/3, 1140/4, 1140/5, 1140/6, 1141/2, 1141/3, 1142/4, 1142/6, 1142/9, 1142/10, 1142/11, 1142/12, 1142/13, 1143/2, 1143/4, 1144, 1145, 1146/3, 1146/4, 1146/5, 1146/6, 1146/7, 1147, 1148, 1149, 1152/4, 1153, 1134, 1152/2, 1156, 1157/2, 1157/5, 1157/6, 1157/7, 1158/4, 1158/5, 1159/5, 1159/6, 1160/4, 1160/5, 1160/6, 1160/7, 1160/8, 1160/9, 1161.
Ort und Dauer der Auslegung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung sowie folgende umweltbezogene Informationen liegen in der Zeit vom 27. April bis 14. Juni 2026
| - | in der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, |
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| Zella-Meininger-Straße 6, 98547 Schwarza, |
| - | während der Öffnungszeiten: |
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| Di-Fr 9-12 Uhr, Di 13-17 Uhr und Do 13-15 Uhr |
| - | online unter: |
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| www.vg-dolmar-salzbruecke.de/news/index.php?rubrik=1 |
zur Einsicht aus:
Umweltbezogene Informationen:
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Entwurfsfassung, Stand 3.2.2026) |
| - | Avifaunistisches Gutachten (Entwurfsfassung, Stand 7.11.2025) |
| - | Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (vorläufiger Stand 9.2.2026) |
Möglichkeit zur Stellungnahme
Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
| - | schriftlich an: |
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| quaas-stadtplaner PartGmbB |
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| Leon Wunderlich |
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| Marktstraße 14 (Hof), 99423 Weimar |
| - | per E-Mail an: |
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| l.wunderlich@quaas-stadtplaner.de |
| - | mündlich vor Ort zur Niederschrift während der Öffnungszeiten |
Abgegebene Stellungnahmen, die nach Ablauf der Frist eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Bauamt VG Dolmar-Salzbrücke
Zella-Meininger-Straße 6, 98547 Schwarza
Telefon: 036843 792-36
E-Mail: u.zickler@vg-ds.de
Datenschutz
Die im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen sowie die dabei angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Bauleitplanverfahren verwendet.