Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Leutersdorf folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 289.200,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 150.250,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 271 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 389 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 48.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Leutersdorf, den
Gemeinde Leutersdorf
Frank Ehrenberger
Bürgermeister — (Siegel)
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 13/2023 am 27.04.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 11.05.2023.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis 16.06.2023 zu den Servicezeiten der der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Leutersdorf, den 17.05.2023
gez. Frank Ehrenberger
Bürgermeister