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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Belrieth,

Landkreis Schmalkalden-Meiningen,

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Belrieth folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

620.650,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

371.500,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe)

271 v. H

2.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)

389 v. H.

3.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Belrieth, den 02.05.2024

gez. Dieter Antler

Bürgermeister  —  (Siegel)

Die Gemeinde Belrieth hat in der Gemeinderatssitzung am 02.04.2024, Beschluss-Nr. 08/02/2024 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen, die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 30.04.2024 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.

Der Haushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 03.06. bis 17.06.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den Servicezeiten montags bis freitags 8:30 bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags 13:30 bis 15:30 Uhr sowie dienstags 13:30 bis 17:30 Uhr öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2024 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, zur Verfügung gehalten.

Belrieth, den 02.05.2024

gez. Dieter Antler

Bürgermeister