- Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen -
Frankental 1, 98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren Ritschenhausen-Neubrunn
Az.: 3-1-0252 — Meiningen, 30.04.2024
| 1. | Im Flurbereinigungsverfahren Ritschenhausen-Neubrunn, Gemeinden Ritschenhausen, Neubrunn und Untermaßfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, wird die Ausführung des durch die Nachträge I und II geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet. | |
| 2. | Mit dem 01.08.2024 tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand ein. Zu dem genannten Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzen und Lasten der Grundstücke Neuer Bestand auf die jeweiligen Teilnehmer über. Separate Überleitungsvorschriften sind nicht erforderlich. | |
| 3. | Anträge, die Ansprüche nach § 69 FlurbG aus einem Nießbrauch oder nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen, zu stellen. | |
| 4. | Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I. Nr. 409), angeordnet. | |
| 5. | Je eine Ausfertigung dieser Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für | |
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| - | die Flurbereinigungsgemeinden Ritschenhausen und Neubrunn im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, Einhäuser Straße 3, 98617 Obermaßfeld-Grimmenthal, |
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| - | die Flurbereinigungsgemeinde Untermaßfeld sowie die angrenzende Gemeinde Stadt Meiningen im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen sowie |
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| - | die angrenzende Gemeinde Grabfeld im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Grabfeld, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld OT Rentwertshausen, |
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| während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. | |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Thüringer Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,
Frankental 1, 98617 Meiningen,
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Andreas Harnischfeger — DS
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.