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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Vereine

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Angliederungsgenossenschaft „Vachdorfer Berg“ in Neubrunn

Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen,

hiermit laden wir alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung der Angliederungsgenossenschaft „Vachdorfer Berg“ in Neubrunn ein.

Die Versammlung wird

am 19.06.2024 um 19:30 Uhr

im Bürgerhaus in Neubrunn stattfinden.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Notvorstandes zu den Anmerkungen der Unteren Jagdbehörde

a.

getrennte Geschäftsführung

b.

anstehende Vorstandswahlen aufgrund Ungültigkeit der Wahl vom 20.4.2022

3.

Beschlüsse:

a.

Beschluss über die Satzung der Angliederungsgenossenschaft Vachdorfer Berg

b.

Auskehr des Reinertrages

c.

Entlastung des Vorstandes - Beschluss

4.

Neuwahlen des Vorstands

5.

Bericht der Jagdpächter

6.

Informationen, Anfragen

Die zu beschließende Satzung liegt zur Einsichtnahme ab dem 27.05.2024 in den Räumlichkeiten der VG Dolmar-Salzbrücke bereit.

Die Versammlung ist nicht öffentlich, sodass nur diejenigen Personen Zugang haben, die die folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

-

Vorlage des Personalausweis

-

Bei Veränderungen: Eigentumsnachweis über Flächen der Angliederungsgenossenschaft

-

Ggf. Vollmacht über die Vertretungsberechtigung von Jagdgenossen der Angliederungsgenossenschaft. Auch hier muss der Eigentumsnachweis wie unten beschrieben mit vorgelegt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.

Aus dem Eigentumsnachweis muss ersichtlich sein, wie viel Fläche in ha im Jagdbezirk der Angliederungsgenossenschaft „Vachdorfer Berg“ von den einzelnen Jagdgenossen vertreten wird.

Insbesondere bei Erbengemeinschaften ist zu beachten, dass jeweils nur ein Anteil des Flurstücks durch einen einzelnen Jagdgenossen vertreten wird. Bitte informieren Sie sich vorher darüber, wie groß Ihre Fläche im Jagdbezirk ist, und stellen Sie dies übersichtlich zusammen, sodass wir ohne Verzögerungen die Versammlung beginnen können. Halten Sie bitte Ihre Nachweise und Dokumente bereit.

Ein Formblatt zur Beantragung der Grundbuchauszüge kann montags bis freitags (8-14 Uhr) im Landwirtschaftsbetrieb Kohne, Hopfengarten 8, 98617 Untermaßfeld abgeholt werden.

Außerdem steht dies zum Download bereit auf der Webseite:

https://kohneagrar.de/grundbuchauszug-beantragen

Der Notvorstand

Arno Schimpf