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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Gemeinde Schwarza

Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Schwarza (Werra)

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Schwarza (Werra) von oberhalb Oberschönau bis zu Mündung in die Hasel auf Teilen der Gemarkungen Oberschönau, Unterschönau, Steinbach-Hallenberg, Herges-Hallenberg, Viernau, Schwarza, Rohr und Dillstädt das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10.000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

01.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg,

Bauamt, Rathausplatz 2 in 98587 Steinbach-Hallenberg,

bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 036847 / 380 0

Dienstag

9:00 - 11:00 Uhr

13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag

9:00 - 11:00 Uhr

Freitag

9:00 - 11:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“,

Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza,

bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 036843 / 792 0

oder per E-Mail: info@vg-ds.de

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung,

Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329

zu folgenden Dienststunden:

Montag

8:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

8:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

8:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag

8:30 - 11:30 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Freitag

8:30 - 11:30 Uhr

vorgebracht werden.

Einwendungen können zudem auch online über das Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) erhoben werden.

Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:

https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/6077?c=bc

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen

veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter

https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete

veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Jena, den 17.04.2026

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Im Auftrag

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4