Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Neubrunn folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.626.500,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 391.250,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 439 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Neubrunn, den 17.06.2026
gez. Dr. Arno Schimpf
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung wurde mit Beschluss-Nr. 131/8-13/2026 am 29.04.2026 vom Gemeinderat beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom 16.06.2026. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.06. bis 10.07.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2026 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Kämmerei, zur Verfügung gehalten.
Neubrunn, den 17.06.2026
gez. Dr. Arno Schimpf
Bürgermeister