Lageplan mit Kennzeichnung des 1. Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Sportplatz“ der Gemeinde Ritschenhausen (Kartengrundlage: „© GDI-Th“; ohne Maßstab)
Lageplan mit Kennzeichnung des 2. Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Sportplatz“ der Gemeinde Ritschenhausen (Kartengrundlage: „© GDI-Th“; ohne Maßstab)
Der Bebauungsplan Wohngebiet „Am Sportplatz“ der Gemeinde Ritschenhausen umfasst über den 1. Geltungsbereich hinaus einen 2. Geltungsbereich für Kompensationsmaßnahmen (Ersatzmaßnahme E 1). Geltungsbereich 1 und Geltungsbereich 2 sind in den nachfolgenden Lageplänen schwarz umrandet dargestellt.
Der Geltungsbereich 1 (Plangebiet) befindet sich in der Gemarkung Ritschenhausen, im Osten der Ortslage von Ritschenhausen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,56 ha. Er umfasst in der Gemarkung Ritschenhausen, Flur 0, die Flurstücke 480/3-Weg (teilweise), 481/24 (teilweise), 481/25 (teilweise), 481/26 (teilweise), 481/27 (teilweise), 481/28 (teilweise) sowie im Bereich der Erschließungsstraße „Neubrunnerstraße“ (Kanalverlauf) die Flurstücke 474/12, 474/14 und 479/2 (teilweise).
Der Geltungsbereich 2 (Ersatzmaßnahme E1) befindet sich in der Gemarkung Ritschenhausen, nord-westlich der Ortslage von Ritschenhausen, ca. 800 m vom Plangebiet entfernt. Es handelt sich um das Flurstück 167-Weg (teilweise) der Flur 0, Gemarkung Ritschenhausen.
Die Ersatzmaßnahme E1 umfasst die Wiederherstellung der ehemaligen Obstbaumallee durch beidseitige Baumpflanzungen entlang des Weges. Es sind 36 Stück Obstgehölze anzupflanzen. Vorhandene gesunde Altbäume sind zu erhalten. Vorhandene abgestorbene Obstbäume sind, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, aus Gründen des Artenschutzes ebenfalls zu erhalten.