Der Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra (GUV) wird gemeinsam mit dem Angelverein Zella-Mehlis-Schwarza e. V. ab September 2026 standortgerechte Ufergehölze an der Schwarza zwischen Rohr und Schwarza anpflanzen.
Die Maßnahme erstreckt sich über einen rund 1.175 m langen Gewässerabschnitt im rechten Gewässerrandstreifen. Auf einer Länge von ca. 400 m werden gebietseigene Laubbäume und Sträucher in Gruppen gepflanzt, um eine naturnahe Ufervegetation zu entwickeln und den ökologischen Zustand des Gewässers nachhaltig zu verbessern. Der Maßnahmenbereich ist rot im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Der GUV ist gemäß § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung verpflichtet. Zur Gewässerunterhaltung gehören nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch die Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation.
Nach § 41 WHG sind Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der hierfür erforderlichen Arbeiten sowie die Anpflanzung, Pflege und den Erhalt der Ufergehölze zu dulden.
Von der Maßnahme sind folgende Anliegerflurstücke betroffen:
Gemarkung Schwarza
| Flur 8 | Flurstücke | 27/1, 260, 381 |
| Flur 7 | Flurstücke | 126/1, 124/3, 123/4, 401/2, 123/3, 401/2, 597, 595, 118/1, 117/2, 116/2, 115/1, 115/2, 111/2, 107/1, 106/1, 401/2, 563, 561, 401/2, 95/2 |
Die Pflanzungen beginnen voraussichtlich ab September 2026. Die anschließende Pflege der Gehölze erfolgt durch den GUV über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Mit dieser Bekanntmachung möchten wir die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie die Öffentlichkeit frühzeitig über die geplante Maßnahme informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra
5. Tongraben 2
98617 Meiningen
Telefon: 03693 8847883
E-Mail: info@guv-hlw.de