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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

 

der Gewässerschau für die „Werra“ (Gewässer 1. Ordnung) 2. Teilabschnitt im September/Oktober 2026 in den Landkreisen Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen

Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Werra“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich.

Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

Termine für die Gewässerschau im September/Oktober 2026 des Gewässers 1. Ordnung „Werra“ 2. Teilabschnitt in den Landkreisen Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen

(Änderungen vorbehalten)

 

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

Postalisch:

Thüringer Landesamt für Umwelt,

Bergbau und Naturschutz

 

Referat 44

 

Göschwitzer Straße 41

 

07745 Jena

Telefonisch:

Gewässerunterhaltung:

Tel.-Nr.: 0361 57 3942 888

Per E-Mail:

gu@tlubn.thueringen.de