— Stand: 01.01.2023
| Für den Feuerwehrverein Einhausen e.V. | |
| Nutzungsentgelt | ohne |
| Nebenkosten für Vorstandsitzung und Versammlungen | 01.05.-30.09. eines jeden Jahres 10,00 € pauschal pro Tag |
| 01.10.-30.04. eines jeden Jahres 15,00 € pauschal pro Tag |
| Zur Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins Einhausen e.V. ist dieser von Nutzungsentgelt und Nebenkosten befreit. | |
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| Für Privatpersonen und andere Vereine (Familienfeiern / gewinnbringenden Veranstaltungen) | |
| Nutzungsentgelt Schulungsraum | 25,00 € pro Nutzung/Tag |
| Nutzungsentgelt Küche/Theke | 25,00 € pro Nutzung/Tag |
| Nutzungsentgelt Jugendzimmer | 10,00 € pro Nutzung/Tag |
| Nebenkosten | 01.05.-31.08. eines jeden Jahres 25,00 € pauschal pro Tag |
| 01.09.-30.04. eines jeden Jahres 40,00 € pauschal pro Tag |
Durch den Feuerwehrverein e.V. werden im laufenden Jahr die Abrechnungen zu den jeweiligen Nutzungen erstellt. Die Zahlungen werden durch den Feuerwehrverein im Auftrag der Gemeinde entgegengenommen und ordnungsgemäß verbucht.
Der Schlüssel wird max. 25 Stunden vor dem Veranstaltungstag ausgehändigt und muss spätestens 24 Stunden nach dem Veranstaltungstag zurückgegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, wird ein weiterer Veranstaltungstag berechnet.
Der Feuerwehrverein e.V. hat der Gemeinde gegenüber für das vorangegangene Abrechnungsjahr (01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres) eine Abrechnung bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen, aus welcher die Einnahmen ersichtlich sind.
Die Mieteinnahmen werden 50/50 zwischen dem Verein und der Gemeinde abgerechnet, die Nebenkosteneinnahmen stehen zu 100 % der Gemeinde zu.