Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Kühndorf über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 BauGB
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 24.08.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans WA „Herrenstecke“ (Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB) in der Fassung vom 21.08.2023 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 BauGB verzichtet.
Der Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans WA „Herrenstecke“ (Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB) und die Begründung liegen in der Zeit vom 11.09.2023 bis zum 11.10.2023 im Bauamt der VG Dolmar-Salzbrücke, Gemeinde Schwarza während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 11..10.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Schwarza, 25.08.2023 Gebel
Bürgermeister