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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Belrieth, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, in der derzeitig gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Belrieth folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;

dadurch werden

§ 2

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Belrieth, den 16.09.2024

gez. Dieter Antler

Bürgermeister  —  (Siegel)

Die Gemeinde Belrieth hat in der Gemeinderatssitzung am 29.08.2024, Beschluss-Nr. 16/8-03/2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 13.09.2024 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 30.09. bis 14.10.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza zu den Servicezeiten montags bis freitags 8:30 bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags 13:30 bis 15:30 Uhr sowie dienstags 13:30 bis 17:30 Uhr öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, in der Kämmerei, zur Verfügung gehalten.

Belrieth, den 16.09.2024

gez. Dieter Antler

Bürgermeister