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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 9/2024
Nichtamtlicher Teil
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Kirchliche Nachrichten

Pfarramt Rohr:

Pastorin Carola Beck,

Linde 2, 98530 Rohr

Tel. 036844 / 40362,

E-Mail: pfarramt.rohr@posteo.de

Von Gottes Güte kommt es, dass wir noch leben. Sein Erbarmen ist noch nicht zu Ende, seine Liebe ist jeden Morgen neu und seine Treue unfassbar groß. (Klagelieder 3,22-23, Die gute Nachricht Bibel)

Veranstaltungen in Dillstädt

Sonntag, 13.10.24, 13:30 Uhr

Gottesdienst

Dienstag, 15.10.24, 15:00 Uhr

Erzählkaffee im „Distelhof“

Sonntag, 27.10.24, 13:30 Uhr

Gottesdienst

Veranstaltungen in Kühndorf

Sonntag, 06.10.24, 11:00 Uhr

Gottesdienst

Freitag, 11.10.24, 18:00 Uhr

„Gottesdienst anders“ in der Winterkirche

mit anschl. Beisammensein

Mittwoch, 16.10.24, 15:00 Uhr

Erzählkaffee im „Schwan“

Sonntag, 20.10.24, 11:00 Uhr

Gottesdienst

Sonntag, 27.10.24, 10:30 Uhr

Gottesdienst mit dem Johanniterorden

Veranstaltungen in Rohr

Sonntag, 06.10.24, 09:30 Uhr

Gottesdienst

Dienstag, 08.10.24,15:00 Uhr

Erzählkaffee i.d. alten Schule

Mittwoch, 09.10.24, 15:00 Uhr

Kassentag i.d. alten Schule bis 17:00 Uhr

Sonntag, 13.10.24, 10:00 Uhr

Kirmes-Gottesdienst

Sonntag, 20.10.24, 09:30 Uhr

Gottesdienst

Sonntag, 27.10.24, 09:30 Uhr

Gottesdienst

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Kühndorf

Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Kühndorf hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 10.07.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ruhefristen

(1) Für den Friedhof in Kühndorf gelten folgende Ruhefristen:

1.

für Erdbestattungen 20 Jahre,

2.

für Urnenbestattungen 15 Jahre.

§ 2

Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife

§ 3

Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 24.06.2010 / 04.08.2010. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Friedhofsträger:

Evang. Kirchengemeinde Kühndorf

Kühndorf, den 10.07.2024

gez. R. Kania

Vorsitzende/r oder Stellv.

Vorsitzende/r des — (Dienstsiegel)

Gemeindekirchenrates

gez. D. Mörstedt

Mitglied des Gemeindekirchenrates

Weitere Informationen zum Friedhof Kühndorf

In seiner Sitzung vom 10.07.2024 hat der Gemeindekirchenrat Kühndorf folgende Beschlüsse gefasst:

-

Die Friedhofsordnung vom 16.09.2009 / 17.09.2009 wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) für den Friedhof in Kühndorf unmittelbar.

-

Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet.

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Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr möglich. Sie ist mindestens 3 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

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Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Grabstätte auf eigene Kosten entfernen. Dies gilt nicht für friedhofsgepflegte Gräber.