Der Gemeinderat der Gemeinde Kühndorf hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 mit Beschluss 32/03/2023 die 1. Änderung des genehmigten Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Herrenstecke“ beschlossen.
Das Verfahren erfolgte im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch.
Das Verfahren wurde gemäß § 10 des Baugesetzbuches durchgeführt.
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 30.11.2023 wurde mit Beschluss Nr. 58/06/2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Herrenstecke“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Satzung wurde gemäß § 21 Thüringer Kommunalordnung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratamtes Schmalkalden- Meiningen angezeigt.
Mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Herrenstecke“ in der Gemeinde Kühndorf in Kraft.
Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Herrenstecke“ in der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, 98547 Schwarza, Zella-Meininger Straße 6, Zimmer 203, 1. OG,
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(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Kühndorf, den 16.09.2025
Gebel, Bürgermeister