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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kühndorf hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 mit Beschluss 32/03/2023 die 1. Änderung des genehmigten Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Herrenstecke“ beschlossen.

Das Verfahren erfolgte im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch.

Das Verfahren wurde gemäß § 10 des Baugesetzbuches durchgeführt.

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 30.11.2023 wurde mit Beschluss Nr. 58/06/2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Herrenstecke“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Satzung wurde gemäß § 21 Thüringer Kommunalordnung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratamtes Schmalkalden- Meiningen angezeigt.

Mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Herrenstecke“ in der Gemeinde Kühndorf in Kraft.

Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Herrenstecke“ in der Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, 98547 Schwarza, Zella-Meininger Straße 6, Zimmer 203, 1. OG,

während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Kühndorf, den 16.09.2025

Gebel, Bürgermeister