Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation (TLBG)
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Frankental 1
98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren Ellingshausen
Az.: 3-3-0276 — Meiningen, den 08. September 2025
Einladung zur Teilnehmerversammlung
Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Ellingshausen (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum) werden hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
am Freitag, dem 24. Oktober 2025 um 19:00 Uhr
in das Bürgerhaus der Gemeinde Einhausen
Am Sportplatz 1 in 98617 Einhausen
eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Information zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
| 2. | Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
Zu Tagesordnungspunkt 1:
Im Tagesordnungspunkt 1 werden die Anwesenden über den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens Ellingshausen informiert.
Zu Tagesordnungspunkt 2:
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen vom 04. Februar 2000 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlubG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ellingshausen als Körperschaft des öffentlichen Rechtes entstanden. Für die Teilnehmergemeinschaft wurde am 28.03.2000 ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Aufgrund des Ausscheidens mehrerer Mitglieder aus dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist eine Neuwahl erforderlich.
Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder des Vorstandes in der Teilnehmerversammlung. Diese wird auf 5 Vorstandsmitglieder und 5 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.
Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Im Auftrag
Andreas Harnischfeger
Referatsleiter — DS
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.