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VG Dolmar-Salzbrücke
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Vereine

Einladung

Zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Rohr am Dienstag, 21.10.2025 um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum „Eichenhof“ der Gemeinde Rohr. Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen. Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretender Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Wahl eines Jagdvorstandes entsprechend gültiger Satzung der Jagdgenossenschaft Rohr vom 22.09.2008

Hinweise:

Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienen Jagdgenossen beschlussfähig. Die Stimmberechtigung in der Versammlung ist im Zweifel durch Vorlage eines Grundbuchauszuges nachzuweisen. Jagdgenossen sind Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rohr gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse im Rahmen der Satzung vertreten lassen. Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden der Versammlung zu Beginn der Veranstaltung vorzulegen ist.

Rohr, den 15.09.2025

Siegmar Kleffel

-Bürgermeister-