Die Ortsgemeinde Geiselberg weist darauf hin, dass auf dem Friedhof der Gemeinde Rasengräber laut Friedhofssatzung nicht mit Grabschmuck versehen werden dürfen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Angehörige und Freunde der Verstorbenen diese Gräber mit Pflanzenschalen, Vasen, Grableuchten oder Skulpturen schmücken.
Da dieser Grabschmuck die notwendigen Mäharbeiten erheblich erschwert, bittet die Ortsgemeinde darum, ihn zu entfernen. Nur so kann die regelmäßige Pflege gewährleistet und ein gepflegtes Erscheinungsbild des Friedhofs sichergestellt werden.
Zur Erinnerung werden in den betroffenen Bereichen Hinweisschilder aufgestellt. Sollte unzulässiger Grabschmuck weiterhin auf den Grabflächen verbleiben, wird die Friedhofsverwaltung diesen in Zukunft entfernen.
Die Ortsgemeinde Geiselberg dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Erhaltung eines würdevollen Friedhofsbildes.
Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.