Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Kommunalwaldbewirtschaftung Holzland hat auf Grund von § 7 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 251.958,-- € | 257.881,-- € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | ./. 251.958,-- € | ./. 257.881,-- € |
| der Jahresüberschuss | 0,-- € | 0,-- € |
| 2.im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen auf | 0,-- € | 0,-- € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
| der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
| der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden nicht veranschlagt
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
| 2025 | 2026 |
| 135.000,-- € | 147.000,-- € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € ohne Umsatzsteuer sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten werden.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 34.614,59 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
31.12.2021 34.614,59 €,
31.12.2022 34.614,59 €,
31.12.2023 34.614,59 €,
31.12.2024 34.614,59 €,
31.12.2025 34.614,59 € und zum
31.12.2026 34.614,59 €.
Die Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom 01. April 2025 unter Az.: I/10/901-11/25-26 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß §§ 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt und zwar hinsichtlich:
des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 135.000 Euro sowie
des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 147.000 Euro
Hinweis:
Die am 25.02.2025 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Kommunalwaldbewirtschaftung beschlossene Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr., vom öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 22.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, montags und dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) |
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht werden.