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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Kommunalwaldbewirtschaftung Holzland für die Jahre 2025 und 2026 vom 04. April 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Kommunalwaldbewirtschaftung Holzland hat auf Grund von § 7 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden nicht veranschlagt

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gebenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2025

2026

135.000,-- €

147.000,-- €

§ 5 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € ohne Umsatzsteuer sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten werden.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 34.614,59 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2021 34.614,59 €,

31.12.2022 34.614,59 €,

31.12.2023 34.614,59 €,

31.12.2024 34.614,59 €,

31.12.2025 34.614,59 € und zum

31.12.2026 34.614,59 €.

Waldfischbach-Burgalben, den 04. April 2025
gez.
(Peter Seibert)
Verbandsvorsteher

Die Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom 01. April 2025 unter Az.: I/10/901-11/25-26 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß §§ 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt und zwar hinsichtlich:

des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 135.000 Euro sowie

des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 147.000 Euro

Hinweis:

Die am 25.02.2025 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Kommunalwaldbewirtschaftung beschlossene Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr., vom öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 22.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, montags und dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht werden.

Waldfischbach-Burgalben, den 04. Apirl 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Felix Leidecker
(Bürgermeister)